Große Zeitungsverlage sowie TV-Sender
sollten einen Beitrag schreiben/senden
"wie gut und zuverlässig sind Sachverständige wirklich"
Kein Einzelfall... denn Gerichte stützen ihr Urteil stets auf die Ausführungen eines Sachverständigen.
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Unfallgeschädigte mit oder ohne Unfalldatenspeicher die Aufgrund durch falsche oder unrichtige Angaben eines Sachverständigen zu Unrecht auf ihren Schaden sitzen geblieben sind und Sie trotz Gegengutachten (kein Gefälligkeitsgutachten) vor Gericht keinen Erfolg hatten, sollten sich bei uns melden. Wir werden alle gesammelten Fälle den Medien übergeben.
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Bitte nur Fakten die bewiesen werden können uns übersenden, denn in vielen Fällen machen die Sachverständige ihren Job richtig gut!!!
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Sehr geehrter Kunde,
wir bauten Unfalldatenspeicher in Kraftfahrzeuge ein und bieten den Unfalldatenspeicher nicht mehr an, da der Unfalldatenspeicher durch Sachverständige fehlerhaft ausgewertet wurde. Unsere Fahrzeuge sind inzwischen zusätzlich mit einer Unfallkamera ausgestattet. Wir können dem Kunden kein Produkt anbieten, wenn der Kunde letztendlich nicht zu seinem Recht kommen kann.
Sofern Sie an ein solches Gerät interessiert sein sollten, dann lesen Sie bitte weiter.
Am 16. August 2008 hatten wir einen Verkehrsunfall in Würzburg Saalgasse. Unser Fahrzeug war mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet.
Der Unfalldatenspeicher zeichnete den Unfallvorgang sehr genau auf, Querbeschleunigungen können durch nachfahren nahezu wiedergegeben werden. Der Unfalldatenspeicher ist an sich ein sehr gutes zuverlässiges Gerät, aber was nützt einem ein gutes Gerät wenn Sachverständige nicht in der Lage sind einen Unfalldatenspeicher korrekt auszuwerten.
Deshalb ist der Unfalldatenspeicher von unserer Seite aus leider nicht empfehlbar
Der Sachverständige Volker Fürbeth aus Erlangen bekam den Auftrag einen Unfalldatenspeicher auszuwerten.
Es folgte ein Gutachten dass viele grobe Fehler hatte, das UDS-Fahrzeug fuhr nicht an der Mittellinie bei der Kollision sondern bewegte sich nur bis zur Fahrbahnmitte, dann fuhr das UDS-Fahrzeug nicht vom Unfallgegner weg sondern fuhr auf ihn zu und letztlich wurde der Spurwechsel ca. 85m zuvor und dass sich das UDS-Fahrzeug bereits ca. 70m auf der linken Seite befand durch den Sachverständigen Volker Fürbeth nicht erkannt.
Deshalb wurde ein Gutachten durch den Sachverständigen Kast eingeholt.
Durch den Sachverständigen Kast wurde zwar belegt "dass sich das UDS-Fahrzeug bei der Kollision am linken Fahrbahn befand und sich vom Unfallgegner entfernte", aber auch hier wurde der Spurwechsel ca. 85m zuvor nicht erkannt.
Das UDS-Fahrzeug wurde als Unfallverursacher dargestellt, denn das Gericht richtete sich nach den Ausführungen des Sachverständigen Fürbeth und der Sachverständige Fürbeth räumte zwar einen Fehler ein, aber er blieb trotzdem bei der Auffassung dass das UDS-Fahrzeug bei der Kollision nach links gefahren ist und nicht wie vom Herrn Kast belegt nach rechts.
Es wurde ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Sachverständige Schenk stellte fest, dass das UDS-Fahrzeug bereits ca. 70m vor der Kollision links war und der Unfallgegner zwangsläufig überholt haben muss. Der Sachverständige Schenk musste Vergleichsfahrten durchführen, da der Spurwechsel von rechts nach links in einer leichten Linkskurve stattgefunden hat.
In diesem Gutachten wurde klar und deutlich festgestellt, dass das UDS-Fahrzeug kein Verschulden an diesen Unfall hat.
Dieses Gutachten wurde dem Berufungsgericht vorgelegt, die Berufung wurde verworfen, da man an den Ausführungen des Sachverständigen Volker Fürbeth Glauben schenkte, da der Sachverständige Fürbeth als ein angesehener erfahrener und bekannter Gerichtsgutachter gelte. Das Berufungsgericht sah keinen Anlass ein Obergutachten einzuholen.
Weitere Einzelheiten siehe graphische Darstellung der Querbeschleunigungen